Verpflichtendes Lobbyregister V3 [Überarbeitung 26.04.]

Verpflichtendes Lobbyregister V3 [Überarbeitung 26.04.]

Beschreiben Sie die zu lösende Herausforderung: Der Austausch zwischen Interessenvertretungen und staatlichen Institutionen zu Gesetzen und politischen Entscheidungen gehört zu einer funktionierenden Demokratie. Gegenwärtig ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht nachvollziehbar, wer in wessen Auftrag und mit welchen Mitteln auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen versucht. Es mangelt an verbindlichen Transparenz- und Verhaltensregeln für die professionelle Interessenvertretung. Verdeckter oder irreführender Lobbyarbeit wird so nicht wirkungsvoll vorgebeugt. Die Landschaft der Akteure der politischen Interessenvertretung hat sich stark gewandelt, ist vielfältiger und damit unübersichtlicher geworden: Neben Verbänden beschäftigen viele deutsche aber auch internationale Unternehmen, Stiftungen sowie NGOs eigene Lobbyist*innen und beauftragen professionelle Dienstleister wie Public Affairs Agenturen oder auf Lobbyarbeit spezialisierte Anwaltskanzleien. Finanzielle Hintergründe von Interessenvertretungen bleiben dabei zu oft im Verborgenen. Transparenzregeln müssen dieser Komplexität der Interessenvertretung sowohl auf Regierungs- wie auf Parlamentsebene gerecht werden. Die Verbändeliste des Bundestages ist daher kein adäquates Instrument zur Regulierung professioneller Lobbyarbeit gegenüber Parlament und Regierung. Beschreiben Sie Ihren Lösungsansatz: Ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage, das Transparenz und einen verbindlichen Regelungsrahmen für die professionelle politische Interessenvertretung schafft, um einen für alle Akteure verbindlichen Rahmen und gemeinsame Regeln zu schaffen. Vorbilder dazu gibt es z.B. in Irland, Frankreich, Kanada und auf EU-Ebene. Ziel ist es auch, Lobbyarbeit als legitimen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses zu stärken und so das Vertrauen in die Integrität der demokratischen Entscheidungsfindung zu verbessern. Das Gesetz sollte: Definieren, wer sich eintragen muss und mit welchen Rechten und Pflichten die Registrierung einher geht. Lobbyarbeit gegenüber dem Deutschen Bundestag sowie gegenüber der Bundesregierung erfassen. Verbindliche Verhaltensmaßstäbe für die Lobbyarbeit schaffen und Sanktionen bei Verletzung der Bestimmungen des Gesetzes vorsehen. Festlegen, welche Angaben im Register gemacht werden müssen. Für ausreichende Transparenz und die gewünschte Wirkung müsste es mindestens deutlich machen: welche Lobbyist*innen für welche Auftraggeber tätig sind mit welchen Politiker*innen sich Lobbyist*innen zu welchen Themen treffen auf welche Gesetzentwürfe Lobbyist*innen versuchen Einfluss zu nehmen wie hoch das jeweilige Budget ist, das für Lobbytätigkeiten eingesetzt wird wie sich Verbände, NGOs und Stiftungen finanzieren Für welche Kunden Dienstleister, wie Public Affairs Agenturen oder Anwaltskanzleien tätig sind. Mögliche Meilensteine: 1. Ko-kreativer Policy-making Prozess, Einbezug von Betroffenen Akteuren & Vorbildern. verfassungs- und datenschutzrechtliche Bewertung 2. Vorbereitung eines Gesetzesentwurfes 3. Einbringung ins Parlament -> ggf. Bezug zur “Legislative Fußspur” herstellen

Points

Für Abgeordnete, aber auch andere politische Entscheidungsträger*innen, schafft ein verpflichtendes Lobbyregister einen Überblick und kann Fragen wie: “Sind alle relevanten Interessengruppen berücksichtigt?” oder “Sind Gruppen überrepräsentiert?” objektiv beantworten. Für Betroffene und andere Interessenvertretungen wird deutlich, ob die eigene Interessenvertretung ausreichend berücksichtigt worden ist. Für die Öffentlichkeit ergibt sich mehr Einblick in die Entscheidungsfindung.

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