Open Data in Ausschreibungen fordern [überarbeitet]

Open Data in Ausschreibungen fordern [überarbeitet]

Beschreiben Sie die zu lösende Herausforderung: [Hinweis: Diese Idee basiert auf den Überarbeitungen der Idee "Open Data in Ausschreibungen fordern" im Arbeitstreffen am 04.09.2019] Bereits in Ausschreibungen muss Open Data mitgedacht werden. Von Behörden eingekaufte Software und Daten sollten genauso behandelt werden, wie von Behörden erhobene Daten. Die grundsätzliche Bereitstellung von Daten erhöht die Transparenz und schafft Mehrwert. Die Bezahlung der Daten erfolgt bereits beim Einkauf. Deswegen sollten diese Daten auch frei verfügbar sein. Eingekaufte Software erhöht meist absichtlich die Schwierigkeit diese Daten zu veröffentlichen, da Unternehmen dadurch mehr Geld verdienen, Behörden in ihre Software „einzusperren“. Beschreiben Sie Ihren Lösungsansatz: Die UfaB muss entsprechend geändert werden, dass neue Ausschreibungen die Daten erheben oder enthalten, verpflichtend als Offene Daten zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte sowohl für Dienstleistungen als auch für eingekaufte Software gelten. Die Bereitstellung soll zeitnah und über offene Formate und Lizenzen erfolgen; z.B: Datenlizenz Deutschland und CSV-Datei. Wenn möglich soll eine Verknüpfung zum Datenportal erfolgen, so dass diese automatisch veröffentlicht werden können. Wenn der Veröffentlichung Gründe entgegenstehen, sollten nur einzelne Merkmale entfernt werden und der restliche Datenbestand veröffentlicht werden. Zum Beispiel personenbezogene Daten werden ausgefiltert, aber stehen der Veröffentlichung nicht im Weg. Mögliche Meilensteine: 1. Behörden und Kommunen identifizieren und kontaktieren, die dies bereits erfolgreich umgesetzt haben 2. Auf offene Lizenzen und Formate einigen 3. Musterausschreibung erstellen bzw. überarbeiten 4. Automatisierung der Aufnahme in die Open Data Portale prüfen

Points

Wo bei den großen Verträgen, dank der EU Regulationen, die Informationen öffentlich sein müssen ist bei kleinen und mittleren Verträgen, die den Großteil der Aufträge ausmachen, wenig zu finden. Die offiziellen Portale der Bundesregierung haben oft nicht einmal die Vertragssumme.

Hinweise/Fragen aus dem Arbeitstreffen am 09.04.2019: Relevant der zu veröffentlichenden Daten prüfen: muss alles veröffentlicht werden oder nur wenn sinnvoll? Wer entscheidet was „sinnvoll“ ist?

Ein Großteil des deutschen Haushalts wird über Verträge mit Unternehmen abgewickelt, ein dreistelliger Milliardenbetrag, der über 30% der jährlichen Regierungsausgaben ausmacht. Wer davon profitiert lässt sich schwer herausfinden. Und ob die Entscheider in der Politik dies im Interesse der Bürger tun auch nicht. Dies macht den Bereich der Verträge eines der wesentlichen Bereiche, für die offene Daten vorhanden sein sollten.

Als Open Data Schema bieten sich der Open Contracting Data Standard an. Über 20 Länder setzen ihn ein, von der Ukraine, bis zur UK. Für die OECD und die EU Kommission ist es die beste Praxis Daten zu veröffentlichen. Die Vorteile: eine ID für jeden Vergabeprozess von der Planung bis zur Bezahlung; Daten die sowohl mehr Wettbewerb für Unternehmen fördern, also auch ermöglichen, Risiken für mögliche Korruption zu sehen; keinen neue Vergabesoftware, sondern auf existierenden Systemen aufbauend.

Argumente wie das Geschäftsgeheimnis sind in der Regel übertrieben, da nicht alle Daten sofort veröffentlicht werden. Guten Hintergrund bietet der Report Mythbusting Commercial Confidentiality in Public Procurement (http://mythbusting.open-contracting.org).

Das Center for Global Development in Washington hat Prinzipien entwickelt, um mit Themen wie dem Geschäftsgeheimnis umzugehen. Mehr: https://www.cgdev.org/sites/default/files/contract-transparency-principles-cgd.pdf

Für den Bereich der Software-Beschaffung bietet UK's Digital Marketplace eine gute Erfahrung: https://gds.blog.gov.uk/2019/03/19/the-global-digital-marketplace-multi-supplier-delivery-and-what-weve-learned-so-far/ und https://www.digitalmarketplace.service.gov.uk/

Im Smart Flanders Projekt in Belgien wurden Musterklauseln für öffentliche Ausschreibungen erarbeitet. Durch Verwendung dieser Formulierungen kann sichergestellt werden kann, dass Open Data in öffentlichen Projekten berücksichtigt wird. Quelle: https://smart.flanders.be/open-data-charter/ Übersetzung: https://translate.google.com/translate?hl=de&sl=auto&tl=de&u=https%3A%2F%2Fwww.smart-circle.org%2Fbeyonddata%2Fwp-content%2Fuploads%2Fsites%2F5%2F2019%2F03%2F20b.-Content-Nils-Walravens-2.pdf

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